Spielmobil
Erlebnis-Aktionen,
Spiele und Ideen
Michael
Göttsche
Mühlenstraße 5
25566 Lägerdorf
bei Itzehoe
Tel: 0 48
28 / 90 19 21 mobil: 0 171 / 9 166 288
info@easi-mobil.de
Glücksrad
nur 40 €/Tag
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen nach Stand zum 01.01.2008:
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage sämtlicher Geschäftsvorgänge.
- 1. Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise in Angeboten und Rechnungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für den
ersten Veranstaltungstag. Bei längerer Mietdauer werden individuelle
Konditionen vereinbart.
Alle Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend. Der Irrtum ist
vorbehalten.
Alle angegebenen Preise
sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des
Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und
weise diese daher auch nicht aus.
- Ausgestellte
Rechnungen sind ohne Zahlungsziel sofort nach Zustellung ohne Skonto fällig. Der Vermieter
behält sich das Recht vor, fällige Beträge sofort nach Übernahme durch den Mieter bzw.
nach Aufbau der Geräte in bar einzufordern.
- Die Preise sind grundsätzlich von der Art der Veranstaltung abhängig und werden
individuell vereinbart.
2. Verleihbedingungen
- Der Mieter haftet für mutwillige Beschädigungen oder Beschädigungen, die aus
unzureichender Beaufsichtigung der Geräte herrühren. Ebenso haftet der Mieter für
Verlust von Geräten oder Zubehörteilen. Diese Haftung entfällt, wenn die Geräte durch
den Vermieter betreut und beaufsichtigt werden.
Bei Defekten an den Geräten ist der Vermieter unverzüglich zu informieren und das
Gerät stillzulegen. Eigenmächtige Reparaturen durch den Mieter sind zu unterlassen.
Aufgrund der Vielzahl an Geräten kann eine permanente Verfügbarkeit aller Geräte lt.
Packplan nicht garantiert werden.
Verursacht der Mieter mit dem Anhänger schuldhaft einen Verkehrsunfall, sind alle
Beschädigungen an dem Anhänger und der Ladung durch den Mieter zu ersetzen.
Den Betriebsanleitungen und den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten.
Die Spielgeräte bedürfen einer permanenten Aufsicht durch den Mieter.
Für den Betrieb des Spielmobils ist durch den Vermieter eine Betriebshaftpflicht
abgeschlossen. Dies befreit den Veranstalter jedoch nicht von seiner Verantwortung für
die Gesamtveranstaltung. Der Abschluß einer Veranstaltungshaftpflicht wird daher
empfohlen.
Die Geräte sind in trockenem und gereinigten Zustand zu übergeben. Der Packplan für
den Anhänger ist einzuhalten. Anderenfalls wird eine Gebühr nach Aufwand erhoben.
3. Veranstaltungsservice
- Den Mitarbeitern des Spielmobils ist die Möglichkeit zu Pausen im Spielbetrieb und die
Einnahme von Mahlzeiten durch den Veranstalter zu gewähren.
Ist die Stellung von Hilfspersonal durch den Veranstalter vereinbart und dieses
erscheint entgegen der Vereinbarung nicht zur Veranstaltung, werden Einschränkungen im
Spielbetrieb durch das Begleitpersonal nach Besucheraufkommen vorgenommen. Dies berechtigt
nicht zur Kürzung des vereinbarten Preises durch den Veranstalter. Zudem wird sich das
Recht vorbehalten, eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Preises vorzunehmen, die
die Mehrbelastung des Betreuungspersonals ausgleichen soll.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes und die
Versorgung mit Strom zu gewährleisten.
Ein wetterbedingter Abbruch des Spielbetriebs berechtigt nicht zur Kürzung des
Rechnungsbetrags.
Für den Auf- und Abbau der Spielgeräte ist bei Bedarf Hilfspersonal zu stellen.
Die Mitarbeiter des Spielmobils sind berechtigt, bei unzureichendem Zustand des
Spielgeländes den Spielbetrieb einzuschränken bzw. das Gelände für den Spielbetrieb
unter Mithilfe des Veranstalters vorzubereiten. Dies gilt im Besonderen für den Fall der
Gefährdung von Spielteilnehmern durch Scherben, Äste und ähnliche Verunreinigungen des
Spielgeländes.
4. Sonstiges
- Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Itzehoe als vereinbart
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