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Erlebnis-Aktionen, Spiele und Ideen

Michael Göttsche
Mühlenstraße 5
25566 Lägerdorf

bei Itzehoe

Tel: 0 48 28 / 90 19 21 mobil: 0 171 / 9 166 288

info@easi-mobil.de

Glücksrad nur 40 €/Tag

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen nach Stand zum 01.01.2008:

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage sämtlicher Geschäftsvorgänge.
  • 1. Preise und Zahlungsbedingungen
    • Preise in Angeboten und Rechnungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für den ersten Veranstaltungstag. Bei längerer Mietdauer werden individuelle Konditionen vereinbart. Alle Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend. Der Irrtum ist vorbehalten.
    • Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.
    • Ausgestellte Rechnungen sind ohne Zahlungsziel sofort nach Zustellung ohne Skonto fällig. Der Vermieter behält sich das Recht vor, fällige Beträge sofort nach Übernahme durch den Mieter bzw. nach Aufbau der Geräte in bar einzufordern.
    • Die Preise sind grundsätzlich von der Art der Veranstaltung abhängig und werden individuell vereinbart.
  • 2. Verleihbedingungen
    • Der Mieter haftet für mutwillige Beschädigungen oder Beschädigungen, die aus unzureichender Beaufsichtigung der Geräte herrühren. Ebenso haftet der Mieter für Verlust von Geräten oder Zubehörteilen. Diese Haftung entfällt, wenn die Geräte durch den Vermieter betreut und beaufsichtigt werden.
    • Bei Defekten an den Geräten ist der Vermieter unverzüglich zu informieren und das Gerät stillzulegen. Eigenmächtige Reparaturen durch den Mieter sind zu unterlassen. Aufgrund der Vielzahl an Geräten kann eine permanente Verfügbarkeit aller Geräte lt. Packplan nicht garantiert werden.
    • Verursacht der Mieter mit dem Anhänger schuldhaft einen Verkehrsunfall, sind alle Beschädigungen an dem Anhänger und der Ladung durch den Mieter zu ersetzen.
    • Den Betriebsanleitungen und den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten.
    • Die Spielgeräte bedürfen einer permanenten Aufsicht durch den Mieter.
    • Für den Betrieb des Spielmobils ist durch den Vermieter eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen. Dies befreit den Veranstalter jedoch nicht von seiner Verantwortung für die Gesamtveranstaltung. Der Abschluß einer Veranstaltungshaftpflicht wird daher empfohlen.
    • Die Geräte sind in trockenem und gereinigten Zustand zu übergeben. Der Packplan für den Anhänger ist einzuhalten. Anderenfalls wird eine Gebühr nach Aufwand erhoben.
  • 3. Veranstaltungsservice
    • Den Mitarbeitern des Spielmobils ist die Möglichkeit zu Pausen im Spielbetrieb und die Einnahme von Mahlzeiten durch den Veranstalter zu gewähren.
    • Ist die Stellung von Hilfspersonal durch den Veranstalter vereinbart und dieses erscheint entgegen der Vereinbarung nicht zur Veranstaltung, werden Einschränkungen im Spielbetrieb durch das Begleitpersonal nach Besucheraufkommen vorgenommen. Dies berechtigt nicht zur Kürzung des vereinbarten Preises durch den Veranstalter. Zudem wird sich das Recht vorbehalten, eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Preises vorzunehmen, die die Mehrbelastung des Betreuungspersonals ausgleichen soll.
    • Der Veranstalter ist verpflichtet, die Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes und die Versorgung mit Strom zu gewährleisten.
    • Ein wetterbedingter Abbruch des Spielbetriebs berechtigt nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrags.
    • Für den Auf- und Abbau der Spielgeräte ist bei Bedarf Hilfspersonal zu stellen.
    • Die Mitarbeiter des Spielmobils sind berechtigt, bei unzureichendem Zustand des Spielgeländes den Spielbetrieb einzuschränken bzw. das Gelände für den Spielbetrieb unter Mithilfe des Veranstalters vorzubereiten. Dies gilt im Besonderen für den Fall der Gefährdung von Spielteilnehmern durch Scherben, Äste und ähnliche Verunreinigungen des Spielgeländes.
  • 4. Sonstiges
    • Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Itzehoe als vereinbart

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Copyright © 1998-2020 Spielmobil EASI        Zuletzt geändert: 23.03.2020